Kartellamt genehmigt Zusammenarbeit von GE CompuNet und Bechtle

Kerpen/Gaildorf, 16. Oktober 2002 – Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Spezialisierungsvereinbarung der beiden Systemhäuser GE CompuNet und Bechtle in den drei Bereichen Konfigurationsdienstleistungen und Logistik, E-Procurement-Lösungen sowie Ersatzteilmanagement. Damit steht der Zusammenarbeit der Unternehmen nichts mehr im Wege.