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Deutsche Steuerverwaltung – eGovernment Infrastruktur
Referenz

Computacenter ist seit dem Start von ElsterLohn für die flächendeckende Wartung und Systempflege der ELSTER-Hardware zuständig. Franz Widholm, Teilprojektleiter ElsterBasis beim Bayerischen Landesamt für Steuern in München, merkt an, dass hier bewusst kein „Rundum-glücklich-Vertrag“ abgeschlossen wurde. Die Wartungsleistung wird mit Computacenter nach Aufwand abgerechnet.

Keine Zettelwirtschaft auf der Lohnsteuerkarte mehr –
Computacenter implementiert ELSTER-Infrastruktur für 16 Bundesländer


ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist eines der wichtigsten und erfolgreichsten eGovernment-Projekte, die die deutsche Steuerverwaltung ins Leben gerufen hat. Bund und Länder sind damit ihrem Ziel, die Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und den jeweiligen Adressaten bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten, einen großen Schritt näher gekommen. Seit 2000 ist die elektronische Übermittlung der Einkommenssteuer an die Finanzämter möglich.

Starke Partner überzeugen
Die Infrastruktur für den mit ElsterLohn eingeführten komplexen bundesweiten Datenaustausch besteht aus einer Vielzahl von Komponenten, die Computacenter in Zusammenarbeit mit Sun Microsystems beschafft, ausgeliefert und implementiert hat. Um ein genaues Mengengerüst für die Systeme zu definieren, wurde zunächst ein Referenzsystem eingeführt. Dieses funktionierte wie ein 17. Bundesland, genannt ELSTER-County, mit einer eigenen Clearing-Stelle. Die Entwickler konnten hier unabhängig von der Produktion Performance-Tests durchführen.

Meilensteine des Projekts ELSTER

  • 01.01.2000: Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärungsdaten wurde im Jahr 1999 erfolgreich pilotiert. Sie gehört seit dem 01.01.2000 zum festen Angebot von ELSTER und ist bundesweit möglich.
  • 01.06.2000: Seit Juni 2000 bietet die ELSTER-Clientsoftware auch die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Lohnsteuer-Anmeldung an – bundesweit seit Juni 2001.
  • 01.01.2001: Seit Anfang 2001 können die Bescheiddaten in den meisten Ländern elektronisch abgeholt werden und ermöglichen dem Bürger so einen automatischen Abgleich.
  • 01.01.2001: Die Übermittlung von Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer sowie Erklärungen für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags ist seit dem 01.01.2001 in allen Ländern möglich.
  • 01.01.2003: In einigen Ländern können Einkommensteuererklärungen, die via ELSTER abgegeben werden, elektronisch signiert werden.
  • 01.01.2004: Arbeitgeber können bundesweit die so genannten Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch via ELSTER (ElsterLohn) an das Finanzamt übermitteln.
  • 01.03.2004: Seit Anfang 2004 steht die Online-Steuerkontoabfrage in Hessen zur Verfügung

Lesen Sie hier die ausführliche Fassung dieser Referenz.

 
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